Kaffara (auch Kaffarah genannt) bezeichnet eine vorgeschriebene Ausgleichshandlung für begangenes Fehlverhalten oder eine Sünde. In Verbindung mit aufrichtiger Reue (Tauba) dient sie dazu, das Vergehen wiedergutzumachen. Tauba bedeutet, seine Tat ernsthaft zu bereuen und sich bewusst davon abzuwenden. Je nach Art des Verstoßes fällt die Form der Sühne unterschiedlich aus. In bestimmten Fällen ist eine Kaffara für Musliminnen und Muslime verpflichtend.
Die Wiedergutmachung kann etwa durch zusätzliches Fasten oder durch die Unterstützung bedürftiger Menschen, beispielsweise in Form von Nahrung oder Kleidung, erfolgen. Besonders relevant ist die Kaffara unter anderem bei vorsätzlichem Unterlassen des Fastens im Ramadan, absichtlichem Fastenbruch oder bei einem nicht eingehaltenen Eid.



